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Unterbringungskonzept von Asylsuchenden im Landkreis Görlitz

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Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anzahl geflüchteter Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland, im Freistaat Sachsen und im Landkreis Görlitz Schutz und Asyl suchen, stetig zunimmt. Ihre Aufnahme ist mit großen Herausforderungen verbunden – dies setzt nicht nur bei Politik und Verwaltung, sondern auch bei der breiten Öffentlichkeit eine vermehrte Sensibilisierung für dieses komplexe Thema voraus.

Abbildungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Anzahl der untergebrachten asylsuchenden Personen im Landkreis Görlitz 2014 bis 2022 .... 11 Abbildung 2: Anzahl der untergebrachten asylsuchenden Personen im Landkreis Görlitz 2023 .................. 11 Abbildung 3: Zuweisung nach Nationalitäten ................................................................................................ 13 Abbildung 4: Ethnische Verteilung der Asylsuchenden innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte ................ 14 Abbildung 5: Entwicklung der Verteilung von zentraler und dezentraler Unterbringung ................................ 16 Abbildung 6: Lage der Unterbringungen im Landkreis Görlitz ....................................................................... 17 Abbildung 7: Untergebrachte Asylsuchende nach Personengruppen, zentral (Stand: 29.08.2023) .............. 19 Abbildung 8: Untergebrachte Asylsuchende nach Personengruppen, dezentral (Stand: 29.08.2023) .......... 19 Abbildung 9: Unterbringung nach Personengruppen (Stand: 29.08.2023) .................................................... 20 Abbildung 10: Schlafraum Gemeinschaftsunterkunft in Boxberg/O.L............................................................ 21 Abbildung 11: GU Boxberg/O.L. .................................................................................................................... 24 Abbildung 12: GU Niesky .............................................................................................................................. 24 Abbildung 13: GU Görlitz .............................................................................................................................. 25 Abbildung 14: GU Löbau (D.-Bonhoeffer-Str. 11)......................................................................................... 25 Abbildung 15: GU Löbau (Georgewitzer Str. 44) ........................................................................................... 26 Abbildung 16: GU Friedersdorf...................................................................................................................... 26 Abbildung 17: GU Hirschfelde ....................................................................................................................... 27 Abbildung 18: GU Zittau (Chopinstr. 10-12) ................................................................................................. 27 Abbildung 19: GU Zittau (Portsmouther Weg 1) ............................................................................................ 28 Abbildung 20: GU Zittau (Sachsenstr. 16) .................................................................................................... 28 Abbildung 21: Planungsräume des Landkreises Görlitz mit Einwohnerstand (31.12.2022) .......................... 32 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Personengruppen und deren bevorzugte Unterbringungsart ........................................................ 15 Tabelle 2: Unterbringung im Landkreis Görlitz (Stand: 29.08.2023).............................................................. 18 Tabelle 3: Übersicht Standorte Gemeinschaftsunterkünfte ........................................................................... 23 Tabelle 4: Langfristig verfügbare Kapazitäten ............................................................................................... 32 Tabelle 5: Einwohnerzahlen nach Planungsräumen ..................................................................................... 32 Tabelle 6: Vorhandene und herzustellende Kapazitäten nach Planungsräumen .......................................... 33 Unterbringungskonzept Asyl Seite | 8

Aufgabenstellung Sowohl dezentral als auch zentral sind die Unterbringungsmöglichkeiten im Landkreis Görlitz erschöpft. Durch die steigende Anzahl an Asylsuchenden wachsen die Herausforderungen. Im Landkreis sind bezugsfertige dezentrale Wohnungen schwer zu bekommen, die Sanierung leerstehender Wohnungen gestaltet sich als sehr zeitaufwendig und ist für die Deckung eines kurz- bis mittelfristigen Bedarfes unrealistisch. Um dem steigenden Bedarf an künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern gerecht werden zu können und eine schnelle Beziehbarkeit zu ermöglichen, musste der Landkreis Görlitz in jüngster Zeit auf eigene Objekte und Mietobjekte für Gemeinschaftsunterkünfte zurückgreifen. In Bezug auf ihren Standort und ihre Nutzbarkeit sind die zwei zuletzt her-gerichteten Gemeinschaftsunterkünfte eher suboptimal (Boxberg/O.L. und Görlitz). Aus diesem Grund sieht der Landkreis die Nutzungsdauer dieser Gebäude auch als begrenzt an. Eine dritte geplante Unterkunft in Hirschfelde ist bezogen auf ihren Standort in der kleinen Gemeinde auch nicht als dauerhafte Nutzung vorgesehen. Um dem weiter steigenden Bedarf dennoch gerecht werden zu können und ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen zentraler und dezentraler Unterbringung zu ermöglichen, wird im vorliegenden Konzept untersucht, wie hoch der mittelfristige Bedarf sein wird, wie das Verhältnis zwischen zentraler und dezentraler Unterbringung weiterverfolgt und wie die künftige Verteilung der Asylsuchenden innerhalb des Landkreises optimiert werden kann. Es werden Kriterien aufgestellt, die bei der Standortsuche für künftige Gemeinschaftsunterkünfte herangezogen werden sollen. Mit Hilfe eines Kommunikationsleitfadens soll auf politischer und öffentlicher Basis eine Transparenz gegeben werden, um so die Akzeptanz für die Unterbringung von Asylsuchenden in der Bevölkerung zu erhöhen. Ausgangssituation Registriert werden Asylsuchende zunächst in den nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes. Die zuständige Aufnahmeeinrichtung speist bei der Erstregistrierung die Fälle in das Quotensystem EASY ein. Die Aufnahmequote der Länder richtet sich nach dem „Königsteiner Schlüssel“. Die Quote für Sachsen liegt bei 4,98 %. 1 Zuständig für die Erstunterbringung ist die Landesdirektion Sachsen mit den Erstaufnahmeeinrichtungen in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Dort findet die Registrierung, Erstversorgung sowie Erst-untersuchung der Asylsuchenden statt. Geflüchtete werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, ehe die kommunale Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte stattfindet. Die Landesdirektion Sachsen ist die höhere Unterbringungsbehörde, diese verteilt die Asylsuchenden auf die unteren 1 BAMF, ohne Jahr Unterbringungskonzept Asyl Seite | 9