Asylberechtigung zuerkannt wurde, denen im Herkunftsland aber ein ernsthafter Schaden droht, z. B. durch einen (Bürger-)Krieg. SCHUTZSUCHENDE MIT ABGELEHNTEM SCHUTZSTATUS Der Antrag auf Asyl wurde abgelehnt oder sie müssen Deutschland aus anderen Gründen verlassen. Sie sind ausreisepflichtig. ABSCHIEBUNGSVERBOT Gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG liegt ein Abschiebeverbot dann vor, wenn eine Person nicht abgeschoben werden darf, da ihr dadurch die Gefahr einer Verletzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte droht (§ 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG). SCHUTZSUCHENDE MIT GEDULDETEM STATUS Der größte Teil der Ausländer ist geduldet. Vorrangig handelt es sich hierbei um abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Abschiebung aus rechtlichen, tatsächlichen oder humanitären Gründen (z. B., wenn die Identität nicht geklärt werden konnte, weil der Reisepass nicht vorhanden ist) vorübergehend ausgesetzt ist. Menschen mit einer Duldung bleiben verpflichtet, auszureisen. Unterbringungskonzept Asyl Seite | 6
Abkürzungen BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge GU - Gemeinschaftsunterkunft KdU - Kosten der Unterkunft Die Kosten der Unterkunft, amtlich Bedarfe für Unterkunft und Heizung, ist ein Begriff aus dem deutschen Fürsorgerecht, der in § 22 SGB II, § 35 SGB XII und § 3 AsylbLG definiert ist. LDS - Landesdirektion Sachsen MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum SMI - Sächsisches Staatsministerium des Inneren ÖPNV - Öffentlicher Personennahverkehr VwV - Verwaltungsvorschrift WG - Wohngemeinschaft Unterbringungskonzept Asyl Seite | 7
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