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Unterbringungskonzept von Asylsuchenden im Landkreis Görlitz

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Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anzahl geflüchteter Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland, im Freistaat Sachsen und im Landkreis Görlitz Schutz und Asyl suchen, stetig zunimmt. Ihre Aufnahme ist mit großen Herausforderungen verbunden – dies setzt nicht nur bei Politik und Verwaltung, sondern auch bei der breiten Öffentlichkeit eine vermehrte Sensibilisierung für dieses komplexe Thema voraus.

Vorwort Die letzten

Vorwort Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anzahl geflüchteter Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland, im Freistaat Sachsen und im Landkreis Görlitz Schutz und Asyl suchen, stetig zunimmt. Ihre Aufnahme ist mit großen Herausforderungen verbunden – dies setzt nicht nur bei Politik und Verwaltung, sondern auch bei der breiten Öffentlichkeit eine vermehrte Sensibilisierung für dieses komplexe Thema voraus. Seit der Flüchtlingsbewegung 2015/2016, den Corona-Krisenjahren und dem Krieg gegen die Ukraine nehmen die täglichen Herausforderungen der Verwaltung in Bezug auf die Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten zu. Die Unterbringung stellt den Landkreis Görlitz vor ehebliche Probleme, da die bisherigen Kapazitäten nahezu erschöpft sind. Eine Unterbringung in soziokulturellen und bildungsrelevanten Einrichtungen soll vermieden werden. Landkreisweit wird die Unterbringung in dezentralen Unterkünften angestrebt. Die Akquirierung dieser gestaltet sich allerdings schwierig. Auch die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften ist nur bedingt möglich, da nicht ausreichend geeignete Objekte für einen zeitnahen Bezug zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Landkreis Görlitz ein Unterbringungskonzept, um eine ganzheitliche Herangehensweise bei der Unterbringung von Asylsuchenden verfolgen zu können. Ziel ist es, eine bessere Planbarkeit für die Verteilung von Asylsuchenden im Landkreis Görlitz zu haben. Dies soll durch eine ausgewogene Verteilung der Asylsuchenden innerhalb des Landkreises Görlitz und Kriterien für die Standortsuche von Unterbringungsmöglichkeiten ermöglicht werden. Durch die bessere Planbarkeit für die Verteilung des mittelfristigen Bedarfes an asylsuchenden Personen, erhofft sich der Landkreis Görlitz eine höhere Akzeptanz bei der Bevölkerung für die Unterbringung.

Allgemein Grundbegriffe Zum besseren Verständnis des folgenden Textes sind an dieser Stelle einige Grundbegriffe und Grundlagen kurz erläutert: FLÜCHTLING Als Flüchtling gilt nach der Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“. ASYLBEWERBER/IN Asylbewerber und Asylbewerberinnen sind Personen, die in einem anderen Land um Asyl suchen, also Aufnahme und Schutz vor Verfolgung begehren und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. KONTINGENTFLÜCHTLING Kontingentflüchtlinge sind Menschen, die von einem Staat aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen aus Krisengebieten aufgenommen werden. Sie durchlaufen kein Asyl- und auch kein sonstiges Anerkennungsverfahren. Der aufnehmende Staat legt die Zahl (Kontingent) der Flüchtlinge fest, die auf diesem Wege aufgenommen werden sollen. Sie können anschließend unter bestimmten Umständen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. SCHUTZSUCHENDE MIT OFFENEM SCHUTZSTATUS Hierbei handelt es sich um Asylbewerber und Asylbewerberinnen. SCHUTZSUCHENDE MIT ANERKANNTEM SCHUTZSTATUS Hierbei handelt es sich um Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Den subsidiären Schutz gemäß § 25 Abs. 2 AufenthG erhalten Personen, denen im Rahmen des Asylverfahrens weder der Flüchtlingsschutz noch die Unterbringungskonzept Asyl Seite | 5