Hirschfelde (Zittau) Flachspinnereistr. 5 150 Plätze Zittau Chopinstr. 10-12 154 Plätze Zittau Portsmouther Weg 1 100 Plätze Zittau Sachsenstr. 16 150 Plätze genannten Personenkreise nachkommen muss und keine anderweitigen geeigneten Objekte zur Verfügung stehen, wird die Unterkunft für diese Zwecke als insgesamt geeignet eingestuft. Als dauerhafter Standort ist diese Gemeinschaftsunterkunft ungeeignet, da wichtige Kriterien nicht erfüllt werden. Die Unterkunft dient derzeit als Notunterkunft, um der Aufnahmeverpflichtung der Neuzuweisungen durch die LDS gerecht werden zu können. Eine Nutzung wird für max. zwei Jahre angestrebt, da bei einer maximalen Auslastung der GU ein unausgewogenes Verhältnis in Bezug auf die Einwohnerzahl des Ortes Hirschfelde besteht. Für das Objekt gibt es einen Kaufinteressenten und es soll anderweitig nachgenutzt werden. Die Unterkunft wird vor allem als GU für männliche Einzelpersonen genutzt. Aufgrund ihrer Lage, Ausstattung und Kapazität ist sie langfristig geeignet. Die Kapazität von nur 100 Plätzen und die Tatsache, dass es sich um ein angemietetes Objekt handelt, sprechen gegen diese GU. Dennoch werden derzeit die Kapazitäten benötigt und viele Standortkriterien sprechen für diese. Bis keine passendere Alternative gefunden wird, soll diese GU weitergenutzt werden. Die GU ist aufgrund ihrer Lage, Ausstattung und Kapazität langfristig geeignet. Unterbringungskonzept Asyl Seite | 30
Vorgehen bei der Standortsuche für neue Gemeinschaftsunterkünfte Ziel des Landkreises Görlitz ist es, ausreichend Kapazitäten für Asylsuchende vorzuhalten – und das in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterbringungen, die für diese Nutzung auch geeignet sind und die Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner erfüllen. Daneben sind auch die Belange der Öffentlichkeit und vor allem der Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort zu berücksichtigen. Aus diesem Grund soll die Erschließung neuer Standorte für Gemeinschaftsunterkünfte auf Basis dieses Konzeptes politisch und öffentlich abgestimmt werden. Kapazitäten Durch den Wegfall der zeitlich begrenzten Gemeinschaftsunterkünfte entsteht ein Defizit, welches der Landkreis Görlitz durch eine vorausschauende und umfängliche Standortsuche nach geeigneten Objekten ausgleichen will. Durch die derzeit als geeignet eingestuften Gemeinschaftsunterkünfte können 861 Plätze für Asylsuchende zur Verfügung gestellt werden, weitere 888 Plätze gibt es dezentral. Ein tatsächlich künftiger Bedarf ist schwer abschätzbar. Die steigenden Fallzahlen zeigen, dass mit zunehmend mehr Asylbewerberinnen und -bewerbern zu rechnen sein wird, die im Landkreis untergebracht werden müssen. Im Jahr 2015/2016 lag die Höchstzahl bei 2.258 untergebrachten Asylsuchenden. Aus dieser Erfahrung heraus will der Landkreis Görlitz eine mittelfristige Unterbringung von 2.500 Personen vorhalten können, um prospektiv planen zu können, Reserveplätze zur Verfügung zu haben und kurzfristige „Notherrichtungen“ von nur bedingt geeigneten Gebäuden zu vermeiden. Die offene Kapazität soll in einem ausgewogenen Verhältnis innerhalb des Landkreises Görlitz hergestellt werden und sowohl zentral als auch dezentral realisiert werden. 2.500 Plätze entsprechen ca. 1 % der Wohnbevölkerung des Landkreises Görlitz (Stand 31.12.2022: 249.681 Einwohnerinnen und Einwohner) und geben damit ein realistisches Maß für die Bereitstellung der Kapazitäten sowie einer tragbaren Zumutung für die Städte und Gemeinden. Mit 861 zentralen und 888 dezentralen Plätzen verfügt der Landkreis Görlitz über eine Kapazität von insgesamt 1.749 Plätzen. Es bleiben 751 Plätze offen, um in Summe 2.500 Plätze für den mittelfristigen Bedarf vorhalten zu können. Unterbringungskonzept Asyl Seite | 31
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