Zittau, Portsmouther Weg 1 Mietobjekt Kapazität von weniger als 150 Plätzen (100 Plätze) etwa 2,4 Kilometer zum Stadtzentrum familienfreundliche Unterkunft Einkaufsmöglichkeiten in ca. 0,7 km fußläufig erreichbar Bushaltestelle unweit der GU vorhanden Abbildung 19: GU Zittau (Portsmouther Weg 1) Foto: Landkreis Görlitz Kartengrundlage: GeoSN, 2020 Ärzte vorhanden, Sozialbetreuung über DRK Zittau hat Kontakt zu einer Praxis in Oderwitz und transportiert Patienten dorthin Klinikum für medizinische Notfälle vorhanden MVZ in ca. 2,5 km Entfernung fußläufig erreichbar Bildungseinrichtungen (Kitas, Grund- und Oberschulen, Gymnasium) vorhanden Spielmöglichkeiten für Kinder in der Nähe der Unterkunft Freizeitmöglichkeiten in der Stadt vorhanden Begegnungscafés in der Innenstadt Zittau, Sachsenstr. 16 Eigentum Landkreis Görlitz Kapazität von 150 Plätzen etwa 2,5 Kilometer zum Stadtzentrum Einkaufsmöglichkeiten in ca. 0,7 km fußläufig erreichbar Ärzte vorhanden Abbildung 20: GU Zittau (Sachsenstr. 16) Foto: Landkreis Görlitz Kartengrundlage: GeoSN, 2020 Klinikum für medizinische Notfälle vorhanden MVZ in ca. 2,3 km Entfernung fußläufig erreichbar Bildungseinrichtungen (Kitas, Grund- und Oberschulen, Gymnasium) vorhanden Spielmöglichkeiten für Kinder in der Nähe der Unterkunft Freizeitmöglichkeiten in der Stadt vorhanden Begegnungscafés in der Innenstadt Unterbringungskonzept Asyl Seite | 28
Boxberg/O.L. Am Kraftwerk 1 150 Plätze Niesky Fichtestraße 23 b 98 Plätze Görlitz An Flugplatz 8 60 Plätze Löbau Dietrich-Bonhoeffer-Str. 11 150 Plätze Löbau Georgewitzer Str. 44 250 Plätze Friedersdorf (Neusalza-Spremberg) Hauptstr. 29 59 Plätze Als dauerhafter Standort ist diese Gemeinschaftsunterkunft ungeeignet, da wichtige Kriterien nicht erfüllt werden. Die Unterkunft dient derzeit als Notunterkunft, um der Aufnahmeverpflichtung der Neuzuweisungen durch die LDS gerecht werden zu können. Die Unterkunft war, aufgrund ihrer früheren Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft, schnell aktivierbar und befindet sich im Eigentum des Landkreises. Eine Nutzung wird für max. zwei Jahre (bis 05/2025) angestrebt, da bei einer maximalen Auslastung der GU ein unausgewogenes Verhältnis in Bezug auf die Einwohnerzahl des Ortes Boxberg/O.L. besteht. Außerdem sind die Elektroanlagen des Gebäudes nicht für einen dauerhaften Betrieb ausgelegt. Das Objekt soll im Rahmen des Strukturwandels anderweitig nachgenutzt werden. In dieser GU wird eine bestimmte Klientel an Asylsuchenden untergebracht, die nicht mit einer Vielzahl anderer Personen gemeinsam untergebracht werden können. Aufgrund der besonderen Klientel gibt es für diese GU einen dauerhaften Sicherheitsdienst und ein Schleusensystem, welches den Zutritt regelt. Da eine solche Gemeinschaftsunterkunft benötigt wird und die GU viele Standortkriterien erfüllt, ist sie für eine langfristige Nutzung geeignet. Diese GU erfüllt aufgrund ihrer Lage im Oberzentrum Görlitz viele Standortkriterien, ist aber aufgrund der Mischnutzung mit dem Städtischen Betriebshof der Stadt Görlitz und der geringen Kapazität unwirtschaftlich in der Betreibung und daher langfristig ungeeignet. Die Unterkunft dient derzeit als Notunterkunft, um der Aufnahmeverpflichtung der Neuzuweisungen durch die LDS gerecht werden zu können. Die Unterkunft war, aufgrund ihrer früheren Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen, schnell aktivierbar. Die Stadt Görlitz hat bereits Nachnutzungspläne für das Gebäude, weshalb diese GU maximal zwei Jahre (bis 09/2025) betrieben werden wird. Diese GU erfüllt zahlreiche Standortkriterien und ist mit ihrer Lage, Ausstattung und Kapazität als GU langfristig geeignet. Diese GU erfüllt zahlreiche Standortkriterien und ist mit ihrer Lage, Ausstattung und Kapazität als GU langfristig geeignet. Bezüglich der Standortfaktoren ist diese GU ungeeignet, dient aber als Sonderunterbringung für weitere aufzunehmende Personenkreise: - ukrainische Vertriebene - Kontingentflüchtlinge - afghanische Ortskräfte - Spätaussiedler - russische Staatsangehörige. Jener Personenkreis ist oder wechselt schnell in die Zuständigkeit des Jobcenters/Sozialamtes, erhält Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und muss daher in eigenen Wohnraum vermittelt werden. Durch die Übersichtlichkeit der Unterkunft (geringe Kapazität) ist eine intensive Betreuung der Personen/Familien möglich und damit einhergehend eine schnellere Vermittlung in eigenen Wohnraum. Da der Landkreis Görlitz der Aufnahmeverpflichtung für die Unterbringungskonzept Asyl Seite | 29
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