• mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung aufgrund der Konzentration an einem Standort. Um bei der Erschließung neuer Standorte für Gemeinschaftsunterkünfte die räumliche und wirtschaftliche Lage ausreichend zu berücksichtigen, stellt der Landkreis Kriterien auf, die künftig zu beachten sind. Standortkriterien räumliche Anforderungen: ‣ wirtschaftliche Auslastung durch eine Kapazität von mind. 150 Personen ‣ soziale Verträglichkeit durch eine Auslastung bis max. 250 Personen ‣ Einkaufsmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung ‣ ÖPNV-Anbindung ‣ Freizeitmöglichkeiten in unmittelbarer Umgebung ‣ allgemeine medizinische Versorgung ‣ Kindertagesstätten und Schulen ‣ soziale und kulturelle Integrationsmöglichkeiten (Begegnungstreffs, Vereine etc.) ‣ Anbindung an regionale Hilfssysteme (Beratungsstellen, Vereine etc.) ‣ Präsenz durch Sicherheitsbehörden Neben den räumlichen Standortkriterien spielen auch soziale Anforderungen an den Standort eine große Rolle. Bei der Herrichtung und Erschließung neuer Standorte für Gemeinschaftsunterkünfte soll darauf geachtet werden, dass die räumlichen Gegebenheiten für folgende Anforderungen gegeben sind. Standortkriterien soziale Anforderungen: ‣ soziale Erstbetreuung ‣ abgeschlossene Gesprächsräume ‣ Schutzräume für Gewaltopfer ‣ Hilfe zur Selbsthilfe bei Zurechtfindung in der neuen Umgebung, Förderung der Selbstversorgung ‣ Schulungen bzgl. des deutschen Systems und der deutschen Gesellschaft ‣ Gesprächsangebote ‣ Vermittlung von Terminen (Bank, medizinische Versorgung etc.) ‣ Wohnungs- und Arbeitssuche, auch Arbeitsgelegenheit ‣ Hilfe beim Einstieg in Sprach- und Integrationskurse ‣ psychologische Beratung ermöglichen ‣ Übergangsmanagement ‣ Kinder- und Jugendarbeit Die bestehenden Gemeinschafts-unterkünfte des Landkreises Görlitz werden anhand der räumlichen Kriterien analysiert und auf ihre langfristige Nutzbarkeit geprüft. Unterbringungskonzept Asyl Seite | 22
Analyse und Bewertung der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte Die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte sowie die geplanten Unterkünfte in Görlitz (ab 11/2023) und Hirschfelde (ab II. Quartal 2024) werden im Folgenden hinsichtlich ihrer Eignung und langfristigen Nutzbarkeit untersucht und bewertet. Dabei werden die im vorangegangenen Kapitel definierten Standortkriterien bzgl. der räumlichen Anforderungen herangezogen. Eine Übersicht zu den Eigentumsverhältnissen der aktuell als Gemeinschaftsunterkunft genutzten Liegenschaften wird in der folgenden Tabelle 3 gegeben. Die Einzelbewertung der Gemeinschaftsunterkünfte wird auf den folgenden Seiten dargestellt. Tabelle 3: Übersicht Standorte Gemeinschaftsunterkünfte Standort Eigentümer Kapazität Belegung absolut % Boxberg/ O.L. Am Kraftwerk 1 Landkreis Görlitz 150 81 54 % Niesky Fichtestr. 23b Landkreis Görlitz 98 79 81 % Görlitz Am Flugplatz 8c Mietobjekt 60 0 0 % Löbau D.-Bonhoeffer-Str. 11 Landkreis Görlitz 150 126 84 % Löbau Georgewitzer Str. 44 Landkreis Görlitz 250 161 64 % Friedersdorf Hauptstr. 29 Mietobjekt 59 37 63 % Hirschfelde Flachsspinnereistr. 5 Landkreis Görlitz 150 0 0 % Zittau Chopinstr. 10-12 Bundesrepublik Deutschland (mietzinsfrei überlassenes Objekt) 154 116 75 % Zittau Portsmouther Weg 1 Mietobjekt 100 104 104 % Zittau Sachsenstr. 16 Landkreis Görlitz 150 156 104 % Unterbringungskonzept Asyl Seite | 23
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