Boxberg/O.L., Am Kraftwerk 1 Niesky, Fichtestr. 23b Görlitz, Am Flugplatz 8c Löbau, D.-Bonhoeffer-Str. 11 Löbau, Georgewitzerstr. 44 Friedersdorf, Hauptstr. 29 Hirschfelde, Flachsspinnereistr. 5 Zittau, Chopinstr. 10-12 Zittau, Portsmouther Weg 1 Zittau, Sachsenstraße 16 dezentral inkl. Kontigentflüchtlinge dezentral allgemein* sonstige Unterbringung** 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 einzelne Männer einzelne Frauen Mitglieder innerhalb von Familien freie Kapazität freie, aber nicht belegbare Kapazität (Ursachen: Renovierung, Familienbelegung etc.) Görlitz kann ab 11/2023 bezogen werden │Hirschfelde kann ab dem II. Quartal 2024 bezogen werden * dezentral allgemein = keine Gewährswohnungen, an Personen direkt vermietet, Sonderfälle, bei Verwandten wohnhaft ** sonstige Unterbringung = Haft, Krankenhäuser o. ä. Abbildung 9: Unterbringung nach Personengruppen (Stand: 29.08.2023) Quelle: eigene Statistik des Landkreises Görlitz, 2023 Kostenvergleich zentrale und dezentrale Unterbringung Aufgrund der unterschiedlichen Kapazitäten und Vertragslaufzeiten ist die Ermittlung eines Mittelwertes aller Gemeinschaftsunterkünfte schwierig. Daher hat der Landkreis Görlitz einen Vergleich zwischen den Gemeinschaftsunterkünften dargestellt, um eine Spanne der Kosten aufzuzeigen. • Die KdU des Standortes Friedersdorf mit 59 Plätzen (Sonderstandort) belaufen sich auf 881 €/Person im Monat. • Die KdU des Standortes Niesky mit 98 Plätzen (Sonderstandort) belaufen sich auf 599 €/Person im Monat. • Die durchschnittlichen Kosten (KdU) aller derzeit in Betrieb befindlichen Gemeinschaftsunterkünfte mit 150 Plätzen belaufen sich auf 490 €/Person im Monat. • Die KdU des Standortes Löbau (Georgewitzer Str. 44) mit 250 Plätzen belaufen sich auf 359 €/Person im Monat. 90 % der Kosten bei der Unterbringung sind Fixkosten, je mehr Personen demnach in einem Objekt untergebracht sind, desto geringer werden die Kosten pro Platz. Zu den KdU fallen separat noch die Kosten für die Sozialbetreuung an, die sowohl in den Gemeinschaftsunterkünften als auch bei der dezentralen Unterbringung stattfindet. Unterbringungskonzept Asyl Seite | 20
Kriterien für Gemeinschafts-unterkünfte und Wohnungen sowie nach der Anzahl der Zimmer. Mindestausstattungen der Wohnungen im Landkreis Görlitz sind: Abbildung 10: Schlafraum Gemeinschafts-unterkunft in Boxberg/O.L. Quelle: Lausitzer Rundschau, 2023 Kriterien für Gemeinschaftsunterkünfte ergeben sich aus der VwV – Unterbringung. Diese sind zusammengefasst: • sicherheitstechnische Ausstattung, • individueller Wohnbereich für die Personen inkl. Grundausstattung, • Sanitärbereich, • Gemeinschaftsküche, • Gemeinschaftsräume und Außenanlagen zur Freizeitgestaltung, • Kranken-/Quarantänezimmer, • Spielzimmer und • Büros für Heimleitung und Sozial-betreuung. Grundsätzlich gilt: die Gemeinschaftsunterkünfte müssen den bau-, gesundheits- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen. Da es für Wohnungen keine gesonderte Verwaltungsvorschrift gibt, werden sie mit der Mindestausstattung, wie sie den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Gemeinschaftsunterkunft auch zur Verfügung stehen, ausgestattet. Bei den Wohnungen wird mit mindestens 10 qm zur Verfügung gestellter Fläche pro Person gerechnet. Die Belegung einer Wohnung richtet sich demnach nach der Größe • ein Elektroherd, ein Spültisch, eine Kühl-/Gefrierkombination • eine Waschmaschine, ein Tisch und je Person ein Stuhl • je Person ein Schlafplatz (mit Matratze) • ein halber Spind je Person (bei Familien), sonst ein Spind je Person. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre sieht der Landkreis Görlitz eine Gemeinschaftsunterkunft mit einer Kapazität von 150 bis max. 250 Plätzen aus sozial verträglicher und wirtschaftlicher Sicht als angemessen an. Auch wenn aus Kostensicht die Unterbringung von möglichst vielen Asylsuchenden pro Objekt wirtschaftlicher ist, so ist auch der Faktor der sozialen Verträglichkeit von Bedeutung. Auf Massenunterkünfte mit über 250 Personen will der Landkreis Görlitz aus folgenden Gründen verzichten: • hohes Konfliktpotenzial, • Vermischung der Nationalitäten (zu viele Nationalitäten in einem Objekt), • schwierige Einhaltung der Hygienestandards, • Sozialbetreuer können weniger auf die Belange einzelner Personen/ Familien eingehen, • schwierigere Kontrolle bzgl. Anwesenheit, Lärmbelästigung, familiärer Probleme etc., • höhere Belastung der öffentlichen und sozialen Infrastruktur (Einkauf, Ärzte, Kindertagesstätten, Schule etc.), Unterbringungskonzept Asyl Seite | 21
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