Jan 19 Feb 19 Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20 Jan 21 Feb 21 Mrz 21 Apr 21 Mai 21 Jun 21 Jul 21 Aug 21 Sep 21 Okt 21 Nov 21 Dez 21 Jan 22 Feb 22 Mrz 22 Apr 22 Mai 22 Jun 22 Jul 22 Aug 22 Sep 22 Okt 22 Nov 22 Dez 22 Jan 23 Feb 23 Mrz 23 Apr 23 Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Anteil zentraler an gesamter Unterbr. Anteil dezentraler an gesamter Unterbr. Abbildung 5: Entwicklung der Verteilung von zentraler und dezentraler Unterbringung Quelle: eigene Statistik des Landkreises Görlitz, 2023 Dennoch ist zu erwähnen, dass nicht jede Person für eine dezentrale Unterbringung geeignet ist. Geeignete Personengruppen für eine dezentrale Unterbringung sind vor allem Familien und Familienverbände, welche: • selbstständig leben können und integrationswillig sind, • sich auf einem Mindestniveau sprachlich verständigen können, • sich ordentlich und hygienisch sauber verhalten, • die Funktionalitäten der elektrischen Gegenstände verstanden haben und • die Regeln der Hausordnung und der Belehrung für eine Wohnung einhalten. Ungeeignet sind Familien, welche die oben angeführten Gründe nicht einhalten. Die Prüfung der Wohnraumtauglichkeit muss über einen Zeitraum von etwa drei Monaten in der Gemeinschaftsunterkunft erfolgen. In letzter Zeit musste dieser Zeitraum allerdings deutlich verkürzt werden, um Familien schneller dezentral unterzubringen und damit die Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften wieder für Neuankommende zur Verfügung zu haben. Außerdem sind für eine dezentrale Unterbringung männliche Einzelpersonen innerhalb einer Männer-Wohngemeinschaft ungeeignet, weil • dadurch eine schlechtere Auslastung der Wohnung erreicht wird als mit Familien, • bei Streitigkeiten kein schnelles Handeln (Auszug/Umzug) möglich ist, da die Nachbesetzung des WG-Platzes schwierig ist (Beachtung der Ethnien der Mitbewohner, unterschiedliche Lebensstile/Hygieneansichten, zwischenmenschliche Beziehung etc.), • ein großer Aufwand entsteht, wenn Umzüge geplant/durchgeführt werden müssen (z. B., wenn eine Person nicht ortsnah arbeitet und daher nicht mehr in der Wohnung sein kann – man müsste die arbeitende Person wieder in der Gemeinschaftsunterkunft anmelden und eine anwesende Person aus der Gemeinschaftsunterkunft in die Wohnung ziehen lassen), • mehr Ausstattungsgegenstände als bei einem Bezug durch eine Familie notwendig sind, • ein höherer Aufwand bei der Sozialbetreuung besteht (nicht alle WG- Unterbringungskonzept Asyl Seite | 16
Bewohner sind immer zeitgleich in der Wohnung), • unterschiedliche Lebenslagen der Bewohner zu Konflikten führen können (Arbeiten im Schichtsystem, Besuchen von Schul-/Fortbildungseinrichtungen oder Arbeitslosigkeit) und • die Anwesenheitskontrolle in Wohnungen durch die unterschiedlichen Lebenslagen der Bewohner schwierig durchzuführen ist. Klientel (wie z. B. Straftäter, Drogenabhängige, psychisch kranke Personen etc.) oder weitere aufzunehmende Personen (wie z. B. Kontingentflüchtlinge, afghanische Ortskräfte, Spätaussiedler etc.) genutzt. Die derzeitigen Unterbringungsstandorte zentral sowie dezentral sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Wenn die Wohnung aufgrund von Spannungen, Unzufriedenheit oder anderen Gründen nur sporadisch genutzt wird und sich die Männer hauptsächlich woanders aufhalten, wird die Wohnung letztendlich unwirtschaftlich und nicht zielführend genutzt. Generell stehen die lokalen Vermieterinnen und Vermieter Männer-WG grundsätzlich skeptisch gegenüber, was eine Anmietung zusätzlich erschwert. Einzelpersonen sollten daher überwiegend zentral untergebracht werden. Die zentralen Unterkünfte es Landkreises haben verschiedene Schwerpunkte, so werden einige Unterkünfte vorrangig als Sonderunterbringung für besonderes Abbildung 6: Lage der Unterbringungen im Landkreis Görlitz Kartengrundlage: GeoSN (2020) Unterbringungskonzept Asyl Seite | 17
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