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Unterbringung Aktuell sind im Landkreis Görlitz 1.804 asylsuchende Personen untergebracht. Diese wohnen zentral in Gemeinschaftsunterkünften, dezentral in Wohnungen oder sind allgemein dezentral (in eigenen Wohnungen, bei Verwandten o. ä.) bzw. in sonstigen Unterkünften (Krankenhaus, Haftanstalt o. ä.) untergebracht. Der Landkreis verfolgt das Ziel, zentrale und dezentrale Unterbringungsformen in einem ausgewogenen Verhältnis beizubehalten. Grundsätzlich sind alle zugewiesenen Menschen in der ersten Phase in einer Gemeinschaftsunterkunft zentral unterzubringen, um organisatorische Vorgänge zu bündeln und zu überwachen. Hierbei ist zu beachten, dass nach Ethnien möglichst separiert werden soll. Familiäre Verbindungen dürfen nicht getrennt werden. Je nach Wohnraumkapazität und Bleibeperspektive ist anschließend immer eine dezentrale Unterbringung zu favorisieren, um eine zügige Integration zu fördern. Eine Übersicht zu den favorisierten Unterbringungen bei bestimmten Personengruppen ist im Folgenden dargestellt: Tabelle 1: Personengruppen und deren bevorzugte Unterbringungsart Personenkreis zentral Unterbringung dezentral besondere Unterkunft Bemerkung Einzelne Frauen x Einzelne Männer x Kinder bis 18 Jahre x nach gesetzlicher Regelung zentral möglich bei gemeinsamer Familien ohne Kinder x x Unterbringung in eigenem Zimmer Familien mit Kind(ern) x Geschwister über 18 Jahre x nach Bedarf, Senioren x x Klärung, ob betreutes Wohnen erforderlich ist Chronisch erkrankte Menschen Bedarf Einzelfallentscheidungen nach x x Psychisch erkrankte Menschen / traumatisierte Men- Einzelfallentscheidungen nach x x psychischem Zustand, Bedarf schen / Opfer von Gewalt innerhalb Deutschlands und eigener Präferenz dezentral bei Barrierefreiheit / individuelle Menschen mit Behinderung x x Entscheidung nach Art und Grad der Behinderung Queere Menschen x Menschen in Kettenduldung/ langer Aufenthalt in Unterbringung des Landkreises x Der Landkreis Görlitz versucht, den Bedarfen der jeweiligen Personengruppen gerecht zu werden und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen zentraler und dezentraler Unterbringung zu verfolgen. Derzeit sind 48 % der Unterkünfte zentral und 52 % dezentral verfügbar (Stand August 2023). Die Entwicklung dieses Verhältnisses seit 2019 zeigt, dass der Landkreis Görlitz seine dezentralen Unterkünfte ausbauen konnte. Unterbringungskonzept Asyl Seite | 15
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