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Unterbringungskonzept von Asylsuchenden im Landkreis Görlitz

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Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Anzahl geflüchteter Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland, im Freistaat Sachsen und im Landkreis Görlitz Schutz und Asyl suchen, stetig zunimmt. Ihre Aufnahme ist mit großen Herausforderungen verbunden – dies setzt nicht nur bei Politik und Verwaltung, sondern auch bei der breiten Öffentlichkeit eine vermehrte Sensibilisierung für dieses komplexe Thema voraus.

War der Stand der

War der Stand der asylsuchenden Personen im Januar 2023 noch bei 1.517 ist er mittlerweile bei über 1.800 (Stand: 29.08.2023). Es ist davon auszugehen, dass sich der steigende Trend fortsetzt. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 244.132 Asylanträge gestellt. 2023 waren es von Januar bis August bereits 220.116. 3 Es ist damit zu rechnen, dass im Jahr 2023 mehr als 300.000 Asylanträgen gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer eines Asylverfahrens bis zu einer behördlichen Entscheidung betrug im Jahr 2022 im Bundesdurchschnitt 7,6 Monate. 4 Die Dauer variiert allerdings sehr stark und hängt von vielen Faktoren ab, vor allem von dem Herkunftsland. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Asylverfahren mehrere Jahre dauern. Es handelt sich dabei um Personen, die z. B. gegen die Ablehnung der Asylzuerkennung klagen, eine aufschiebende Wirkung oder ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen. In solchen Fällen kann es bis zu fünf Jahre dauern, bis über die Zuerkennung oder Ablehnung durch das BAMF bzw. ein Gericht entschieden wird. Der Erlass eines Bescheides des BAMF z. B. über eine Anerkennung von Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz oder Abschiebeverbote bedeutet nicht, dass diejenige Person sofort eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Leider kommt es seit mehreren Monaten zum Bearbeitungsverzug beim BAMF und bei der Landesdirektion Sachsen, sodass die entsprechenden Zuerkennungsdaten nicht rechtzeitig in das Ausländerzentralregister (AZR) eingetragen werden. Solange diese Daten nicht eingepflegt werden, kann unsere Behörde die Aufenthaltserlaubnis nicht erstellen. Dadurch kommt es zu Verzögerungen, die sehr oft mehrere Wochen oder Monate dauern. Des Weiteren kann eine Aufenthaltserlaubnis erst erstellt werden, wenn alle Dokumente der Asylbewerberin oder des Asylbewerbers im Original vorliegen (u. a. Reisepass, Nationalpass, ID-Karte etc.), da die Aufenthaltsgenehmigung in Verbindung mit diesen Dokumenten bestellt werden muss. Da die Landesdirektion Sachsen aktuell einen Bearbeitungsverzug hat, dauert die Zusendung der Dokumente in sehr vielen Fällen mehrere Monate. Somit verzögert sich die Bestellung von Aufenthaltstiteln und der damit verbundene Auszug aus den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen. Die Asylsuchenden verbleiben demnach länger in den Unterbringungen des Landkreises. Für Asylsuchende ist die Wohnungssuche ohnehin oftmals eine große Herausforderung, da allem voran die sprachliche Barriere im Weg steht. Asylbewerberinnen und -bewerber haben erst nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus einen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Aufgrund von Wohnsitzauflagen besteht meistens die Pflicht, sich innerhalb des Landkreises eigenen Wohnraum zu suchen. In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass Asylsuchende trotz Anerkennung keine eigene Wohnung finden und somit in den Einrichtungen bleiben. Zwar besteht nach Anerkennung kein Rechtsanspruch auf Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften bzw. Wohnungen des Landkreises, aber eine Obdachlosigkeit durch Beendigung der Unterbringung soll auch nicht die Folge sein. Auch im Landkreis Görlitz ist die Situation so, dass viele Personen und Familien länger in den Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Wohnungen verweilen als vorgesehen. Das liegt u. a. daran, dass trotz 3 Statistika, 2023 4 Deutscher Bundestag (2023) Unterbringungskonzept Asyl Seite | 12

Anerkennung die meisten Personen eine Wohnsitzauflage für den Landkreis Görlitz erhalten. Vermieterinnen und Vermieter auf dem freien Wohnungsmarkt vergeben derzeit ihre Wohnungen aber vorrangig an ukrainische Geflüchtete, anstatt an Asylsuchende anderer Nationen. Einzelne (männlichen) Asylsuchende oder Männer- WG werden ungern angenommen bzw. die betroffenen Personen und Familien finden oft keine KdU-konforme 5 Wohnung im Landkreis. Personen und Familien können die Streichung der Wohnsitzauflage erreichen, indem sie außerhalb des Landkreises Arbeit finden. Allerdings ist die Streichung ein zeitaufwendiger Prozess und die anschließende Wohnungssuche am neuen Arbeitsstandort (meist Großstädte) nimmt ebenfalls etwas Zeit in Anspruch – während dieser Zeit sind die Personen und Familien weiter in den Gemeinschaftsunterkünften und de-zentralen Wohnungen des Landkreises untergebracht. Ethnien Zum gegenwärtigen Stand sind die Herkunftsländer und Ethnien bei den zugewiesenen Einzelpersonen relativ konstant. Es werden vor allem Personen aus Syrien und der Türkei im Landkreis aufgenommen. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) verzeichnet derzeit hohe Zugangszahlen von afghanischen Asylbewerbenden, sodass damit zu rechnen ist, dass diese Nationalität demnächst auch verstärkt im Landkreis Görlitz untergebracht wird. Generell strebt der Landkreis an, dass möglichst viele Familien zugewiesen werden, die Herkunftsländer spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Eine Auflistung der in den letzten Monaten zugewiesenen Nationalitäten wird in der Abbildung 3 dargestellt. Mai 2023 42 zugewiesene Personen Juni 2023 107 zugewiesene Personen Juli 2023 128 zugewiesene Personen Abbildung 3: Zuweisung nach Nationalitäten Quelle: eigene Statistik des Landkreises Görlitz, 2023 5 Die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) übernimmt das Jobcenter bzw. Sozialamt für Hilfebedürftige, soweit sie angemessen sind. Unterbringungskonzept Asyl Seite | 13