Unterbringungsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte). Die Verteilung erfolgt nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt an der Wohnbevölkerung des Freistaates Sachsen errechnet. Maßgeblich sind die Verhältnisse am 30. Juni des jeweils vorangegangenen Jahres. Der Landkreis Görlitz muss nach diesem Schlüssel 6,13 % der Asylsuchenden aufnehmen 2 . Grundsätzlich gilt für alle Menschen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz. Inkludiert und für den Bereich der Unterkünfte sind die Würde des Menschen, Rede- und Religionsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Gleichheit vor dem Gesetz wichtige Eckpfeiler und ohne Ausnahme umzusetzen. Das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) schafft die gesetzlichen Voraussetzungen zum Umgang mit geflüchteten Menschen in Sachsen. Die Grundlage dabei bildet die VwV – Unterbringung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über Asylanträge auf der Grundlage des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes sowie europäischer Richtlinien und Verordnungen. Im Rahmen des Asylverfahrens werden die Voraussetzungen für die Zuerkennung internationalen Schutzes (Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz), das Vorliegen politischer Verfolgung im Sinne des Grundgesetzes sowie Abschiebungsverbote geprüft. Das BAMF ist zuständig für Prüfung und Durchführung des Asylverfahrens – die Länder und Kommunen für Unterbringung und Versorgung. Relevante Gesetze und Richtlinien ‣ GG Grundgesetz ‣ EASY Erstverteilung der Asylsuchenden – Quotensystem ‣ SächsFlüAG Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen ‣ AufenthG Aufenthaltsgesetz ‣ AsylG Asylgesetz ‣ AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz ‣ VwV – Unterbringung Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften ‣ Unterbringungs- und Kommunikationskonzept für Asylbewerber (2014) Die dem Landkreis Görlitz zugewiesenen und leistungsberechtigten Personen erhalten Leistungen zur Deckung ihres notwendigen Bedarfes (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes). Zusätzlich werden ihnen auch Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt. Die Unterbringung wird als Sachleistung erbracht. Der Landkreis Görlitz ist folglich für die Zahlung und Erbringung dieser Leistungen verantwortlich. 2 vgl. SächsFlüAG § 6 Abs. 3 Unterbringungskonzept Asyl Seite | 10
untergebrachte asylsuchende Personen untergrbachte asylsucende Personen Unterbringung im Landkreis Görlitz Statistik Deutschland, Sachsen und der Landkreis Görlitz hatten im Jahr 2015/2016 den Höchststand an asylsuchenden Personen zu verzeichnen, den es in der Geschichte der Bundesrepublik gab. Im Landkreis Görlitz ist die Anzahl der Asylanträge im Vergleich zu 2015/2016 zwar gesunken, steigt aber seit 2020 wieder kontinuierlich an. Anhand der Entwicklungszahlen der letzten Jahre und Monate ist davon auszugehen, dass die Anzahl von asylsuchenden Personen weiter steigt und damit auch die Anzahl der Menschen, die im Laufe der kommenden Monate im Landkreis Görlitz unterzubringen sind. 2.500 2.258 2.000 1.500 1.745 1.177 1.151 1.085 1.027 1.152 1.461 1.000 739 500 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Abbildung 1: Anzahl der untergebrachten asylsuchenden Personen im Landkreis Görlitz 2014 bis 2022 Quelle: eigene Statistik des Landkreises Görlitz, 2023 2.500 2.000 1.500 1.517 1.804 1.000 500 - Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Unterbringung gesamt 2023 (zentral und dezentral) Trendlinie Prognose Abbildung 2: Anzahl der untergebrachten asylsuchenden Personen im Landkreis Görlitz 2023 Quelle: eigene Statistik des Landkreises Görlitz, 2023 Unterbringungskonzept Asyl Seite | 11
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