Informationen zum Krankheitsbild Demenz Pflegekurse Pflegekurse sind Schulungsprogramme, die pflegende Angehörige unterstützen und befähigen sollen, ihre Pflegeaufgaben zu bewältigen. In diesen Kursen erhalten die Teilnehmer praktische Anleitungen zu Pflegetechniken, Umgang mit Krankheiten, Medikamentenverwaltung und weiteren relevanten Themen. Ziel ist es, den Pflegenden mehr Sicherheit im Umgang mit der Pflegesituation zu vermitteln und dadurch die Pflegequalität zu verbessern. Pflegekurse sind eine wertvolle Ressource, um Angehörige in ihrer Rolle als Pflegepersonen zu stärken. Die Kosten der Pflegekurse werden in vollem Unfang durch die Pflegekasse übernommen. Pflegegeld Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie von ihren Angehörigen oder nahestehenden Personen zu Hause gepflegt werden. Dieses Geld kann flexibel eingesetzt werden, um die Pflegebedürfnisse zu decken. Beim Bezug von Pflegegeld sind regelmäßige Beratungsbesuche durch Pflegedienste vorgesehen, bei denen Pflegepersonen wertvolle Informationen zur sinnvollen Verwendung des Pflegegeldes erhalten. Diese Beratungen dienen dazu, die Pflegenden bestmöglich zu unterstützen und sicherzustellen, dass die finanzielle Hilfe effektiv genutzt wird, um die bestmögliche Pflegequalität für die Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Verhinderungspflege Die Verhinderungspflege bietet nicht nur eine Lösung für Abwesenheitszeiten der Hauptpflegeperson aufgrund von Krankheit oder Urlaub, sondern kann auch stundenweise in den Alltag integriert werden. Dies ermöglicht es pflegenden Angehörigen, notwendige Pausen für persönliche Angelegenheiten wie eigene Arztbesuche oder private Erledigungen zu nehmen. Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass die Betreuung des Pflegebedürftigen während dieser Zeiten fortgesetzt wird und entlastet die Pflegeperson im Alltag. Die Verhinderungspflege kann von privaten Personen oder erwerbsmäßig, z.B. durch andere Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, erbracht werden. Unser Tipp: Es ist möglich, Leistungen der Verhinderungsund der Kurzzeitpflege zu kombinieren und zu übertragen. Noch viele weitere Leistungen sind möglich. Aufgrund der Kompaktheit diese Broschüre kann nicht auf alle ausführlich eingegangen werden. Sprechen Sie Ihre Pflegeberatung darauf an und lassen Sie sich beraten. S. 28
Informationen zum Krankheitsbild Demenz Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung Pflegegrade: 1 2 3 4 5 Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 € Pflegesachleistung (bis 31.12.2023) - 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 € Pflegesachleistung (ab 01.01.2024) - 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 € Tages- und Nachtpflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 € Vollstationäre Pflege 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 € Pflegegeld (bis 31.12.2023) - 316 € 545 € 728 € 901 € Pflegegeld (ab 01.01.2024) - 332 € 573 € 765 € 947 € Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung je Kalenderjahr Verhinderungspflege (privat) - 474 € 817,50 € 1.092 € 1.351,50 € Erwerbsmäßige Verhinderungspflege für Pflegegrad 2 bis 5: 1.612 € Kurzzeitpflege für Pflegegrade für Pflegegrad 2 bis 5: 1.774 € Dauerhafter Anspruch unabhängig von der Höhe des Pflegegrades Pflegeberatung Pflegekurse Stand August 2023 S. 29
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