Informationen zum Krankheitsbild Demenz Leistungen der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung bietet ein breites Spektrum an Leistungen und Versorgungsmodellen, um Menschen mit Pflegebedarf zu unterstützen. Seit 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Danach sind Menschen pflegebedürftig, die aufgrund körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingter Belastungen in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt und deshalb auf Hilfe Dritter angewiesen sind. Die Einschränkungen müssen in der Regel mindestens 6 Monate andauern. 5 Pflegegrade geben den Unterstützungsbedarf an. Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung stellen – diese ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert. Einen aktuellen Gesamtüberblick zu Leistungen der Pflegeversicherung sowie Ratgeber bietet das Themenportal des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege Ambulante Pflege Wenn die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen wird, werden dessen Pflegeeinsätze bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse bezahlt (siehe Tabelle unter „Pflegesachleistungen“). Pflegedienste können vielfältige Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaft, Reinigung und Einkauf übernehmen. Zusätzlich bieten sie Beratung zu pflegerischen Fragen und vermitteln weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Zudem kann ein Pflegedienst häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Beispiele sind unter anderem Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel, in der Regel nach Ausstellung einer entsprechenden ärztlichen Verordnung. Tagespflege Die Tagepflege bietet eine Betreuungsmöglichkeit für Pflegebedürftige tagsüber außerhalb des eigenen Zuhauses. Dort erhalten sie individuelle Pflege, Aktivitäten und soziale Betreuung, während pflegende Angehörige entlastet werden. Die Besucher werden in der Regel früh zu Hause abgeholt und am Nachmittag wieder zurück gebracht. S. 26
Informationen zum Krankheitsbild Demenz Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege bietet Betreuungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Dies kann bei Abwesenheit oder Krankheit der Pflegeperson, während Bauarbeiten oder Sanierungen in der Wohnung oder nach Krankenhausentlassung mit eingeschränktem Gesundheitszustand der Fall sein. In solchen Situationen bietet eine Kurzzeitpflegeeinrichtung zeitlich vorübergehende Unterstützung und Stabilisierung. Pflegeheime Pflegeheime bieten umfassende Langzeitbetreuung und Unterbringung für ältere Menschen oder Pflegebedürftige, die nicht mehr eigenständig leben können. Sie erhalten dort Pflege, Betreuung und Unterstützung im täglichen Leben. Die Pflegekasse übernimmt teilweise die Kosten des Heimaufenthalts (siehe Tabelle unter „Vollstationäre Pflege“). Angebote zur Unterstützung im Alltag Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag. Zu den Betreuungsangeboten zählen unter anderem Motivation, Anleitung und gemeinsame Durchführung von alltäglichen Aktivitäten. Je nach individuellem Interesse können dies z.B. Spaziergänge. Gesellschaftsspiele, Hausarbeit, Lesen u.v.m. sein. Hierzu kommen auch Orientierungs- und Gedächtnistraining und Maßnahmen zur Förderung der Kommunikation. Ziel der Gespräche und Zuwendungen ist dabei stets der Erhalt psychischer Stabilität oder die Vermeidung emotionaler Krisen. Zu den Angeboten zur Entlastung von Pflegenden zählt hauptsächlich die Beratung pflegender Angehöriger. Diese Beratung ergänzt die professionelle Pflegeberatung, mit dem Ziel lebenspraktisches Expertenwissen vor Ort zu teilen und zu weiteren unterstützenden Angeboten zu verweisen. Zu den Angeboten zur Entlastung im Alltag gehören haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. übliche Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Erledigung des Einkaufs oder die Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen. Die Unterstützungsangebote im Alltag werden mit dem Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125,00 Euro für alle Pflegegrade übernommen. Möglich ist auch eine Verrechnung der Unterstützungsangebote über die sog. Verhinderungspflege. Sprechen Sie dazu am besten mit der Pflegeberatung ihrer Pflegekasse oder der Fachservicestelle Sachsen. Pflegeberatung Die Pflegeberatung durch die Pflegekassen bietet Informationen über verschiedene Pflegegrade und Leistungen, gibt Auskunft über geeignete Pflegeeinrichtungen und -dienste, unterstützt bei Anträgen und bürokratischen Vorgängen. Darüber hinaus klärt sie über finanzielle Aspekte auf und gibt Ratschläge zur Organisation der Pflege. Zudem werden individuelle Bedürfnisse und Fragen besprochen, um passende Lösungen für die Pflegesituation zu finden. S. 27
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