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Leben mit Demenz im Landkreis Görlitz

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Liebe Leserinnen und Leser, im Landkreis Görlitz leben laut Schätzungen rund 7.800 Menschen mit einer unterschiedlich ausgeprägten dementiellen Erkrankung, Tendenz steigend. Die Angebote in der Versorgungslandschaft sind ebenso zahlreich wie unter-schiedlich, sich einen Überblick zu verschaffen, ist oft alles andere als einfach. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, Ihnen diesen Wegweiser in seiner ersten Auflage vorstellen zu können.

Informationen zum

Informationen zum Krankheitsbild Demenz Rechtliche Vorsorge Für viele Betroffene und Angehörige ist die Demenzerkrankung ein Schock. Manchmal kommt sie überraschend, oft zeichnet sich die Erkrankung schon vorher ab. Nach einer Demenzdiagnose stellen sich häufig viele Fragen zur Zukunft der Betroffenen. Für demenzerkrankte Personen und Angehörige ist deshalb eine rechtzeitige Vorsorge wichtig, die dazu beiträgt, dass Wünsche und Interessen einer Person berücksichtigt werden, wenn demenzbedingte Einschränkungen der eigenen Entscheidungs- und Äußerungsfähigkeit vorliegen. Wichtige Formen für eine solche Vorsorge sind u.a. die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Patientenverfügung Eine Patientenverfügung legt medizinische Behandlungen und Maßnahmen fest, die die betroffene Person wünscht oder ablehnt. Dies entlastet die Familie von schwierigen Entscheidungen und gewährleistet, dass die individuellen Vorstellungen respektiert werden. Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht ermöglicht einer bevollmächtigten Person im Namen des Betroffenen rechtliche, finanzielle und persönliche Angelegenheiten zu regeln. Dies ist besonders wichtig, wenn die geistigen Fähigkeiten aufgrund von Demenz abnehmen, da so die Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen weiterhin vertreten werden können. S. 14 Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bieten bei Demenzerkrankungen Möglichkeiten, die Selbstbestimmung aufrechtzuerhalten und eine angemessene Versorgung sicherzustellen, selbst wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, aktiv am Entscheidungsprozess teilzunehmen. Betreuungsverfügung Wenn andere Hilfen, beispielsweise in Form eines Vorsorgebevollmächtigten, nicht vorhanden sind oder ausreichen, kann eine Betreuung eingerichtet werden. In Frage kommt dies für erwachsene Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Wenn der Betroffene sich nicht mehr äußern kann, hat das Gericht auch zuvor schriftlich festgelegte Wünsche hinsichtlich eines Betreuers bzw. einer Betreuung mit zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Betreuungsverfügung“. In einer Betreuungsverfügung kann der Umfang der Betreuung bestimmt werden und wer die Betreuung übernehmen oder auch wer bei der Auswahl ausgeschlossen werden soll. Kontaktdaten Betreuungsbehörde: Landratsamt Görlitz Betreuungsbehörde Reichertstraße 112, 02826 Görlitz Telefon: 03581 6632680 E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-gr.de

Informationen zum Krankheitsbild Demenz Unser Tipp: Notfalldosen Eine Notfalldose im Kühlschrank kann Leben retten. Die Notfalldose kann bei Rettungseinsätzen den Einsatzkräften schnell wichtige Informationen liefern - beispielsweise Angaben zu Vorerkrankungen und Allergien, Medikamentenplan, Vollmachten, Patientenverfügung und Kontaktpersonen. Eine besondere Bedeutung erhält die Dose, wenn die Person im Falle eines Notfalls nicht mehr kommunikationsfähig ist. Im Notfall kann schnell und ohne Verzögerung geholfen sowie die sich anschließende Rettungskette aktiviert werden Weitere Informationen: Pflegekoordination: www.pflegenetz.landkreis.gr Kreisseniorenrat: www.kreisseniorenrat.landkreis.gr © Steffi Bartsch, LID S. 15