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Integrationskonzept

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Integrationskonzept "Ankommen und Leben im Landkreis Görlitz"

Maßnahme Zuständigkeit

Maßnahme Zuständigkeit Aussagen zur Finanzierung Unterstützung von Projekten, die Sprachanlässe schaffen Landkreisverwaltung SG Integration in Zusammenarbeit mit Helfersystemen und Bildungsinstitutionen aus den vorhandenen Kapazitäten Informationen für Unternehmen über die Ansprechpartner des Landkreis Görlitz in Bezug auf den Spracherwerb für ausländische Mitarbeiter Landkreisverwaltung SG Integration aus den vorhandenen Kapazitäten Verstetigung des Prozesses zur Integrationskursverpflichtung für Geflüchtete aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive Landkreisverwaltung SG Integration in Zusammenarbeit mit dem SG Asyl/-Leistung aus den vorhandenen Kapazitäten Förderung von ehrenamtlichen Sprachkursen und Maßnahmen zum selbstgesteuerten Lernen Landkreisverwaltung SG Integration Integrative Maßnahmen Unterstützung bei der Einhaltung der Qualitätsstandards aller Sprachkurse BAMF, SMGI in Unterstützung der Landkreisverwaltung SG Integration 40 |

Handlungsfeld: Kita und Schule Zusammenfassung: Im Landkreis Görlitz bildet die Stadt Görlitz einen Handlungsschwerpunkt. Kitas und Schulen sind aufgrund des starken Zuzugs von Migrantenfamilien und Geflüchteten an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen, beziehungsweise haben sie diese zum Teil überschritten. Darauf wird im Moment mit der Einrichtung neuer Kitas und Schulen reagiert. Die Bildung von Wohnschwerpunkten im Innenstadtbereich führt dazu, dass einzelne Einrichtungen einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund haben. Hingegen gibt es in anderen Stadtgebieten kaum Kinder mit Migrationshintergrund. Eine Steuerung ist schwierig. Auch in Zittau deuten sich Kapazitätsengpässe an. In den anderen Städten und Gemeinden des Landkreises ist die Situation deutlich entspannter. Aktuelle Situation Insgesamt weist der Landkreis Görlitz einen hohen Versorgungsgrad mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen vor. In der aktuellen Bedarfsplanung ist hierfür die Grundlage gelegt. Generell lässt sich sagen, dass für jedes Kind, dessen Eltern einen Platz benötigen, auch ein Platz zur Verfügung steht. Dabei ist es allerdings nicht immer möglich, in der gewünschten Kindertageseinrichtung einen Platz zu erhalten. Im Bereich der Schulen haben die Schulträger des Landkreises in den vergangenen Jahren erheblich investiert und somit die Grundlage für gute sächliche Bedingungen gelegt. Die befragten Geflüchteten haben hierzu keine konkreten Angaben gemacht. Es kann jedoch unterstellt werden, dass für viele Familien aus den größten Fluchtländern kulturell bedingt der Ort der frühkindlichen Erziehung (0 bis 3 Jahre) die Familie ist und weniger die Kindertageseinrichtungen. Im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit der Eltern verändert sich dies. Die Verfügbarkeit von Kindertageseinrichtungen in Wohnortnähe wird von den Unternehmen als ein wesentlicher Faktor bei der Gewinnung von Fach- | 41